In der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sind der Hausrat und das Gebäude selber z.B. gegen das Risiko Feuerschäden versichert. Brennt es im Haus und der Hausrat und das Wohngebäude nehmen dadurch Schaden, ersetzen die Versicherungen die Gegenstände oder bezahlen die Handwerker, die alles wieder reparieren.
Was nur, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat und es dadurch zu einem Schaden gekommen ist.
Gem. § 81 VVG darf die Versicherung die Entschädigungszahlung kürzen:
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