Wenn Sie selbständig sind, können sie sich in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beim Arbeitsamt versichern. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung muss vorab gut durchgerechnet werden, um zu wissen ob sie sich überhaupt für den Selbständigen lohnt.
Welche Vorraussetzungen muss der Selbständige für die freiwillige Arbeitslosenversicherung erfüllen?
– innerhalb von 24 Monaten vor Beginn der Selbständigkeit muss der Antragsteller mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein; versicherungspflichtige Zeiträume müssen nicht zusammenhängend gewesen sein, sie können zusammen addiert werden.
– oder der Antragsteller hat unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Arbeitslosengeld bezogen, hierbei ist die Dauer nicht relevant
– der Antrag zur Arbeitslosenversicherung muss innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn der Selbständigkeit beim zuständigen Arbeitsamt gestellt werden
– als Nachweis für die Selbständigkeit muss zum Antrag ein Gewerbenachweis vorgelegt werden z. B. Gewerbeschein; dieser Nachweis entfällt bei gleichzeitigem Antrag auf Existenzgründung
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